Bundesregierung beschliesst Lebensversicherungsreformgesetz

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz beschlossen, mit dem die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt werden sollen.

Wie das Bundesfinanzministerium dazu mitteilte,  ist das Ziel des Gesetzes, dass die Versicherten auch in Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus den abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungen erhalten. Dabei wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet, welches verhindern soll, dass angelegte Mittel aus den Versicherungsunternehmen abgezogen werden, ohne dass dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Zu diesem Zweck sollen alle an einer Lebensversicherung Beteiligten einen angemessenen Beitrag leisten: die Versicherer Phone Number Trace , ihre Eigentümer, der Versicherungsvertrieb und die Versicherungsaufsicht und auch die Versicherten.

Warum das Lebensversicherungsreformgesetz nötig wurde

LebensversicherungsreformgesetzDie Bundesregierung hat dieses Maßnahmenpaket auch auf die Empfehlung der Bundesbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) beschlossen. Dabei hatte die Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 darauf hingewiesen, dass das anhaltende Niedrigzinsumfeld ein beachtliches Gefährdungspotential für die Liquidität von Lebensversicherungsgesellschaften birgt. Der IWF hatte sich aus dem gleichen Gründen dafür ausgesprochen, die Regeln zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven zu ändern, um die Interessen der Versichertengemeinschaft zu schützen.

Das Maßnahmenpaket soll von allen an einer Kapitallebensversicherung Beteiligten einen angemessenen Beitrag zur Verbesserung der Situation einfordern. So werden Gewinnausschüttungen der Versicherungsunternehmen an die eigenen Aktionäre untersagt, wenn die Gefahr besteht, dass Garantiezusagen dadurch nicht mehr erfüllt werden können. Allerdings wird dafür auch die Überschussbeteiligung der Versicherten in der kapitalbildenden Lebensversicherung angepasst. Das bedeutet, daß sich die Versicherten künftig mit mindestens 90 % (statt wie bislang 75 %) an den Risikoüberschüssen beteiligen müssen.

Weitere Eckpunkte des Gesetzes

Zusätzlich wurden mit dem Gesetz die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gestärkt, damit problematische Entwicklungen früher und effektiver begegnet werden können. Ebenso wurde die Verpflichtung zur Kostentransparenz der Versicherungstarife erhöht. Auch der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten wurde gesenkt, wodurch Druck ausgeübt werden soll, um die Abschlusskosten bei Kapitallebensversicherungen zu senken.

Weitere Maßnahme war die Veränderung der Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven für die Versicherten. Damit sollte sichergestellt werden, dass alle Versicherten auf gerechte Art und Weise an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Auch die Ausschüttung von Bewertungsreserven an ausscheidende Versicherte wurde begrenzt. Die Begrenzung erfolgt wenn es notwendig ist, um die den Bestandskunden zugesagten Garantien zu sichern. Als weitere Maßnahme wurde für das Neugeschäft ein niedrigerer Garantiezins von 1,25% festgelegt.