Garantiezins bei der Kapitallebensversicherung

Der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen sinkt zum 01.01.2017 von 1,25% auf 0,9% im Jahr. Wer also im Jahr 2017 einen Vertrag über eine Kapitallebensversicherung neu abschließt, der erhält als Garantieverzinsung den niedrigeren Zins zugesichert. Wichtig ist zu wissen, daß dies keinerlei Auswirkungen auf die von den Gesellschaften erzielten Überschußbeteiligungen und damit auf die Gesamtverzinsung hat.

Warum wurde der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen gesenkt?

Der Garantiezins für Lebensversicherungen wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und ist eine Reaktion auf die anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Dieses niedrige Zinsniveau wird maßgeblich durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgeleg, die die Leitzinsen auf 0,0 Prozent gesenkt hat. Dabei wird von den Banken für die Einlagerung von Geld sogar Zinsen verlangt, statt wie in den letzen 70 Jahren üblich, Zinsen auf die Einlagegelder zu zahlen.

In so einem Zinsumfeld ist es natürlich kaum möglich hohe Garantien auf eine Verzinsung zu geben. Schließlich gilt dieser Garantiezins für die gesamte Laufzeit einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung von mehreren Jahren und aus bilanzieller Sicht war eine Anpassung einfach notwendig. Denn eine Senkung unter ein Prozent soll ein klares Signal für die Lebensversicherer sein, daß diese ihre Rückstellungen noch vorsichtiger kalkulieren müssen. Dies kommt der Sicherheit der eingezahlten Gelder des Kunden zugute.

Der Garantiezins für die kapitalbildende Lebensversicherung wird vom Bundesfinanzministerium jeweils nach Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bafin festgelegt. Im Jahr 2016 plädierte die DAV für eine moderate Absenkung ab 2018 auf 1,0 Prozent. Und anders als sonst üblich weicht das Ministerium jetzt von der DAV-Empfehlung ab. Die Kapitallebensversicherer zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht vom Vorstoß des Finanzministeriums. Denn die festgelegte Kürzung des Garantiezinses sei „zu weitgehend“.

Was bedeutet das für die Gesamtverzinsung einer Kapitallebensversicherung?

Im Branchendurchschnitt haben die Lebensversicherer bei der Neuanlage von Anlegergeldern bei einer Kapitallebensversicherung im Jahr 2015 eine Verzinsung von mehr als zwei Prozent erreicht. Eine Absenkung der Garantiezinsen war also nicht zwingend notwendig. Gute Gesellschaften erwirtschaften auch für Neuverträge noch eine Gesamtverzinsung auf die eingezahlten Beiträge von 3 %. Das ist deutlich mehr, als es bei anderen festverzinslichen Anlageformen gibt.

Für bestehende Verträge ändert sich sowieso nichts, denn hier gilt der Garantiezins, der bei Abschluß der Lebensversicherung zugesagt wurde. Entscheidend ist sowieso die Überschussbeteiligung, und die kann bei guten Gesellschaften immer noch 3 Prozent betragen. das ist in diesem Zinsumfeld allemal besser als andere Anlagen.