Der Risikolebensversicherung Vergleich der Leistungen und Beiträge

Die Versicherungswirtschaft ermöglicht es den Verbrauchern mit diversen Produkten, die unterschiedlichsten Risiken abzudecken. Bei der Risikolebensversicherung  wird Todesfall als versicherbares Risiko aufgegriffen. Abgesichert werden mit einer Risikolebensversicherung die finanziellen Folgen des Ablebens einer Person, es handelt sich demnach hauptsächlich um einen Hinterbliebenenschutz.

Die Risikolebensversicherung als Todesfallschutz

Risikolebensversicherungen sichern abDie Risikolebensversicherung ist sicherlich die bekannteste Möglichkeit, den eigenen Tod als Leistungsfall abzusichern und damit einen Schutz der Hinterbliebenen bzw. des Begünstigten zu schaffen. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Vertrag festgelegt, welche bei Tod des Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit ausbezahlt wird.

Ebenso werden die Bezugsberechtigten – die Person oder Personen, welche im Todesfall des Versicherten die Leistung aus der Risikolebensversicherung beziehen, im Vertragswerk benannt.

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Bei der Risikolebensversicherung sind vor allem zwei Sachverhalte zu berücksichtigen:
  • Zum einen die Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung: die Versicherungsgesellschaft leistet nur, wenn der Versicherte innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer, sprich während der Vertragslaufzeit, verstirbt.
  • In diesem Zusammenhang ergibt sich der zweite Aspekt: es wird keine Versicherungsleistung im Erlebensfall nach Ende der Versicherungsdauer ausgelöst, da nur der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer leistungsrelevant ist.

Die Risikolebensversicherung besitzt keinen kapitalbildenden Teil

Die alleinige Absicherung des Todesfallrisikos und folglich das Fehlen eines Sparanteils für eine Leistung im Erlebensfall (wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung) begründet die deutlich preiswerteren Prämien einer Risikolebensversicherung im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung.

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Die monatlichen Beiträge für eine private Risikolebensversicherung richten sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und Versicherungsdauer sowie dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss, seinem Geschlecht und Gesundheitszustand. Vor allen Dingen junge gesunde Personen können sich besonders günstig mittels einer Risikolebenspolice absichern. Vorerkrankungen stellen für die Gesellschaft ein erhöhtes Risiko dar, welches üblicherweise durch Zuschläge „ausgeglichen“ wird.

Zuschläge bei der RisikolebensversicherungGleiches gilt für Freizeitaktivitäten sowie berufliche Tätigkeiten, bei denen sich ein erhöhtes Risiko ergibt. Die höhere Lebenserwartung von Frauen macht sich ebenfalls bei der Prämienberechnung bemerkbar. Das Risiko innerhalb der Vertragslaufzeit zu sterben, ist bei ihnen geringer, dementsprechend zahlen junge Frauen einen günstigeren Versicherungsbeitrag. Die vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse werden zur Reduzierung der Prämie verwandt, ebenso denkbar ist eine Erhöhung der Leistung aus der Police.

Verschiedene Optionen bei der Risikoversicherung

Eine Option, die von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten wird, ist die Möglichkeit, die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung umzuwandeln. Dieses Umwandlungsrecht besteht zumeist während der ersten zehn Versicherungsjahre und wird im günstigsten Fall ohne eine erneute Gesundheitsprüfung vollzogen. So ist anfänglich der eigene Todesfall durch die preiswerte Risikolebensversicherung finanziell abgesichert und in späteren Jahren der Todesfall bzw. Erlebensfall über eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Letztere optional mit einer Leistung im Todesfall. Darüber hinaus kann der Risikolebensversicherung eine Zusatzversicherung angeschlossen sein, insbesondere die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist als Einschluss zu nennen.

Die private Risikolebensversicherung eignet sich zur Absicherung der Hinterbliebenen, wird unter anderem aber auch bei der Kreditgewährung eingesetzt, der Kreditgeber sichert sich mit dieser für den Todesfall des Kreditnehmers ab. Bei der Kreditvergabe wird daher nicht selten der Abschluss einer solchen Police vorausgesetzt.

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Gemäß der unterschiedlichen Anwendung der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Ausgestaltungen der Verträge. Im Bereich des Hinterbliebenenschutzes wird oftmals eine Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme gewählt. Die Leistung aus der Versicherung sollte sich hier am Jahreseinkommen des Versicherten orientieren. Gleichfalls müssen anderweitige Versorgungsleistungen, die im Falle des Ablebens fällig werden, bei der Festlegung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Die Risikolebensversicherung mit sinkender Versicherungsleistung

Risikolebensversicherung mit sinkender LeistungIndes dient ein Vertrag mit sinkender Versicherungsleistung normalerweise der Tilgung von Krediten. Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach der Tilgung und wird im Laufe der Zeit gemäß dieser angepasst, also reduziert. Diese Variante wird in der Praxis häufig auch als Restschuldversicherung bezeichnet.
Neben der Risikolebensversicherung mit einer versicherten Person gibt es ferner die Police auf verbundene Leben, innerhalb derer mehrere Personen abgesichert sind, in aller Regel sind dies zwei.

Die Versicherungsleistung wird fällig beim Ableben einer der beiden Versicherten während der Versicherungsdauer, also beim ersten Todesfall. Dieser Vertrag ist für Personen, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind – Ehepartner oder Geschäftspartner -, eine im Vergleich zu zwei eigenständigen Policen preiswertere Option.